Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026 · comstrat medienbüro leipzig
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Plattform resmediatender (nachfolgend „Plattform“), erreichbar unter resmediatender.comstrat.de.
(2) Betreiber der Plattform und Vertragspartner ist das comstrat medienbüro leipzig, Inhaber: André Friedrich, Schenkendorfstr. 13, 04275 Leipzig (nachfolgend „Anbieter“).
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (insbesondere Universitäten, Hochschulinstitute, Medienforschungsagenturen und Sachverständige). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand und Funktionsumfang
(1) Die Plattform stellt einen branchenspezifischen Informations- und Aggregationsdienst für empirische Medienforschungsausschreibungen in Europa bereit. Zu den Kernfunktionen zählen:
- Ausschreibungs-Radar: Aggregation und semantische Strukturierung von Bekanntmachungen (TED Europa, Landesmedienanstalten, Rundfunkanstalten, Bundes- und Landesbehörden, DGPuK).
- Profil-Matching: Automatisierte Gegenüberstellung von Ausschreibungskriterien mit hinterlegten Instituts- und Methodenprofilen.
- Dokumenten-Vault (RAG): Bereitstellung eines geschützten Arbeitsbereichs zur Verdichtung institutsbezogener Fachreferenzen für Angebotsprozesse.
- KI-Bewerbungs-Studio (BYOK): Werkzeug zur strukturierten Gliederung von Angebotskonzepten unter Einbindung eigener API-Schlüssel des Nutzers.
- Kooperationsbörse: Vernetzungsmodul zur Anbahnung von Bietergemeinschaften nach § 43 VgV.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Zugangs zur Software. Die Rechtsberatung sowie eine Garantie für den Zuschlag in einem Vergabeverfahren sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung.
§ 3 Registrierung und 14-tägiger Schnupperzugang
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Eröffnung eines Benutzerkontos voraus. Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Neu registrierten Nutzern wird ein kostenloser, 14-tägiger Schnupperzugang eingeräumt. Der Schnupperzugang endet nach 14 Tagen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es entstehen keinerlei versteckte Kosten oder automatische Vertragsverlängerungen.
(3) Nach Ablauf der Schnupperphase kann der Nutzer freiwillig auf ein kostenpflichtiges Abonnement (Pro-Plan) umsteigen. Es stehen folgende Modelle zur Verfügung:
- Monatlicher Pro-Plan: 49,00 € zzgl. gesetzl. USt. pro Monat, monatlich kündbar, zahlbar über europäische Zahlungsdienstleister (SEPA-Lastschrift).
- B2B-Jahreslizenz (12 für 10): 490,00 € zzgl. gesetzl. USt. pro Jahr (12 Monate Nutzung zum Preis von 10 Monaten), zahlbar auf Rechnung per SEPA-Banküberweisung mit 14 Tagen Zahlungsziel, insbesondere für Universitäten, Forschungsinstitute und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
§ 4 Pflichten des Nutzers & Bring-Your-Own-Key (BYOK)
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Nutzer versichert, dass die in den Dokumenten-Vault hochgeladenen Dokumente und Texte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) verletzen.
(3) Bei Nutzung des KI-Bewerbungs-Studios mit eigenen API-Schlüsseln (Bring-Your-Own-Key) ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, dass sein Vertrag mit dem jeweiligen Modellanbieter (OpenAI, Anthropic, Google) die Verarbeitung der eingegebenen Daten gestattet. Der Anbieter übernimmt keine Kosten für die API-Nutzung bei Drittanbietern.
§ 5 Gewährleistung und Haftungsausschluss bei Vergaben
(1) Keine Gewähr für behördliche Vollständigkeit: Die Ausschreibungsdaten werden im Wege automatisierter Schnittstellen und Crawler-Verfahren aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Trotz größter Sorgfalt übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die lückenlose Vollständigkeit, Richtigkeit von Fristen oder die Aktualität der Ausschreibungen. Rechtlich bindend sind stets ausschließlich die amtlichen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Vergabestelle.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Verfügbarkeit der Plattform
Der Anbieter bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind planmäßige Wartungsarbeiten sowie Ausfallzeiten, die auf Umständen beruhen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. Störungen im Telekommunikationsnetz, höhere Gewalt).
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.